Produkte zum Begriff Pflichtteil:
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Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!
Gesetzlich steht es dem Erblasser – also demjenigen, der etwas zu vererben hat – frei, Verfügungen darüber zu treffen, was mit seinem Nachlass und Vermögen nach dem Tod gesehen soll. Er kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag den oder die Erben bestimmen, aber auch seinen Ehegatten oder Verwandte von der Erbfolge ausschließen. Diese Testierfreiheit mittels eines Testaments wird allerdings beschränkt durch den sogenannten Pflichtteil, mit dem das Gesetz im Erbrecht seinen nächsten Familienangehörigen als Erben einen Mindestanteil am hinterlassenen Vermögen garantieren will.
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Huh, Yoon-Sun: Migration, Bildung und Gesundheit
Migration, Bildung und Gesundheit , Der in dem Band "Migration, Bildung und Gesundheit" vorgestellte Ansatz einer inklusiven interkulturellen Pädagogik von Bewegung, Spiel und Sport zielt ab auf eine ganzheitliche gesunde Entwicklung und Bildung von Menschen. Adressiert werden "alle" Menschen: gleich, welcher sozialen und kulturellen Herkunft, welchen Alters, Geschlechts, Bildungs- und Gesundheitsstatus, ob mit oder ohne Behinderung diese sind. Inklusive interkulturelle Bildung und Erziehung findet in relevanten schulischen sowie außerschulischen Praxen bzw. Handlungsfeldern statt und richtet sich auf die gesamte Lebensspanne: von der Kindheit über die Jugend, das Erwachsenenleben bis in das hohe Lebensalter. In einem ersten Teil des Bandes führt die Autorin in die Problemzusammenhänge zwischen Migration, Bildung und Gesundheit ein. Im zweiten Teil werden die Grundzüge und Perspektiven einer inklusiven interkulturellen Pädagogik von Bewegung, Spiel und Sport entfaltet und an Vermittlungsbeispielen aus unterschiedlichen Bereichen der Bildungspraxis veranschaulicht. Behandelt werden dabei Themen in interkultureller Perspektive wie: "Der internationale Sport und die olympische Idee", ",Bewegungsspiele aus aller Welt", ,"Gesundheitsorientierte Bewegung aus Ost und West", "Maskenspiel und Maskentanz", "inklusive ästhetische Bildung" u. a. m. , >
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Wann entfällt Pflichtteil?
Der Pflichtteil entfällt in der Regel nur in bestimmten Ausnahmefällen. Dazu zählen beispielsweise schwere Verfehlungen des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erblasser, wie zum Beispiel eine schwere Straftat gegen den Erblasser. Auch wenn der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser nachweislich über längere Zeit hinweg vernachlässigt oder misshandelt hat, kann der Pflichtteil entfallen. Ebenso ist es möglich, dass der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser vorsätzlich getötet hat. In diesen Fällen kann das Gericht entscheiden, dass der Pflichtteil des betreffenden Erben entfällt.
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Kann Nacherbe Pflichtteil verlangen?
Ja, ein Nacherbe kann unter bestimmten Umständen den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil steht den gesetzlichen Erben zu, wenn sie durch letztwillige Verfügung des Erblassers enterbt wurden. Dies gilt auch für Nacherben, die erst nach dem Tod des Erblassers zu Erben werden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Allerdings können Nacherben den Pflichtteil nur geltend machen, wenn die Nacherbfolge bereits eingetreten ist und sie dadurch enterbt wurden. Es ist ratsam, sich in einem solchen Fall rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Ansprüche zu klären.
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Kann Sozialamt Pflichtteil einfordern?
Ja, das Sozialamt kann unter bestimmten Umständen den Pflichtteil einfordern. Wenn eine Person Leistungen vom Sozialamt erhält und gleichzeitig einen Anspruch auf den Pflichtteil aus einem Erbe hat, kann das Sozialamt diesen einfordern, um die erbrachten Leistungen zu decken. Es ist wichtig, dass die Person, die den Pflichtteil erhalten soll, über die finanzielle Situation informiert wird und gegebenenfalls das Sozialamt kontaktiert, um eine Lösung zu finden. Es empfiehlt sich, rechtzeitig professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
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Wer ist Pflichtteil berechtigt?
Pflichtteilberechtigt sind grundsätzlich die gesetzlichen Erben, die durch ein Testament oder einen Erbvertrag enterbt wurden. Das Pflichtteilsrecht sichert diesen Personen einen Mindestanteil am Nachlass des Verstorbenen zu. Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den der Enterbte ohne die Enterbung erhalten hätte. Der Pflichtteilsanspruch kann nicht durch letztwillige Verfügungen des Erblassers vollständig ausgeschlossen werden, sondern bleibt bestehen, um die angemessene Versorgung der enterbten Personen zu gewährleisten. In manchen Fällen können auch Ehepartner und Kinder pflichtteilsberechtigt sein.
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Kirchmaier, Angelika: Ernährung und Sport
Ernährung und Sport , Wer kennt das nicht? Das Lauftraining wurde Punkt für Punkt eingehalten und trotzdem bleibt der Erfolg aus. Es ist die 10. Bergtour im Jahr und trotzdem keucht man die letzten Meter dem Gipfel entgegen. Die Kilos sollen endlich purzeln und trotz regelmäßigen Besuchs im Fitnessstudio schmelzen die Pfunde nicht wie gewünscht. Das alles müsste nicht sein, denn beim Training wie auch beim Essen kommt es auf das "Gewusst wie" an und oft helfen schon kleine Veränderungen im Trainingsablauf und Essverhalten, um nachhaltig Erfolg zu haben und das selbstgesteckte Ziel zu erreichen. In diesem Buch beantworten namhafte Experten aus den Bereichen Ernährungs- und Sportwissenschaften sowie Psychologie die häufigsten Fragen rund um das richtige Training bei beliebten "Volks"-Sportarten wie Laufen, Radfahren, Bergwandern, Skitourengehen, Schwimmen und vielem mehr. Einfach zu befolgende Anleitungen und Tipps helfen dabei, unnötige Fehler zu vermeiden und schnell den gewünschten Erfolg zu erzielen. Für mehr Freude bei der Bewegung und mehr Genuss in der Küche. Tipps: Das Buch für Sportler und solche, die es werden wollen Trainingsfehler vermeiden Leichter zum Erfolg mit einfachen Tipps So holen Sie das Maximum aus jedem Training , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Wer erbt einen Pflichtteil?
Wer erbt einen Pflichtteil? Der Pflichtteil steht nahen Verwandten des Verstorbenen zu, die in einem gesetzlichen Verwandtschaftsverhältnis stehen, wie beispielsweise Kinder, Eltern oder Ehepartner. Auch wenn diese im Testament des Verstorbenen nicht bedacht wurden, haben sie Anspruch auf den Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann nicht durch letztwillige Verfügungen des Erblassers entzogen werden. Somit sichert der Pflichtteil den nahen Verwandten eine Mindestbeteiligung am Nachlass des Verstorbenen.
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Können Enkel Pflichtteil einklagen?
Ja, Enkel können unter bestimmten Umständen den Pflichtteil einklagen. Wenn sie im Testament des Verstorbenen nicht bedacht wurden oder nur einen geringen Teil des Erbes erhalten haben, können sie ihren Pflichtteil einfordern. Dieser beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Allerdings müssen die Enkel innerhalb einer bestimmten Frist nach Kenntnisnahme des Erbfalls ihren Anspruch geltend machen. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtzeitig an einen Anwalt für Erbrecht zu wenden, um die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls den Pflichtteil einzufordern.
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Haben Eltern einen Pflichtteil?
Ja, Eltern haben grundsätzlich einen gesetzlichen Pflichtteil am Nachlass ihrer Kinder. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den sie ohne testamentarische Verfügung erhalten würden. Der Pflichtteil soll sicherstellen, dass Eltern nicht komplett enterbt werden können. Allerdings kann der Pflichtteil durch bestimmte Gründe, wie zum Beispiel grobes Fehlverhalten, aberkannt werden. Es ist daher ratsam, sich im Falle einer Enterbung oder Streitigkeiten um den Pflichtteil rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.
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Was kostet Pflichtteil einklagen?
Die Kosten für das Einklagen des Pflichtteils können je nach Fall variieren. Zu den möglichen Kosten gehören Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Gutachterkosten und weitere Auslagen. Es ist ratsam, sich vorab über die genauen Kosten zu informieren und gegebenenfalls einen Kostenvoranschlag von einem Anwalt einzuholen. In einigen Fällen können auch Prozesskostenhilfe oder Rechtsschutzversicherungen die Kosten für das Einklagen des Pflichtteils decken. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die finanziellen Aspekte des Verfahrens zu informieren, um keine unerwarteten Kosten zu haben.
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